Amtsblatt 1904

22. Januar 1904, Stück 4, Seite 17
46. Als ständiger Kommissar für die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts über die im preußischen Staatsgebiete gelegene Teilstrecke der Eisenbahn von Heppens (Wilhelmshaven) nach Oldenburg im Sinne des § 46 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 (G.-S. S. 505 ff.) ist von mir an Stelle des Präsidenten der Königlichen Eisenbahndirektion in Hannover vom 1. Februar 1904 ab der Präsident der Königlichen Eisenbahndirektion in Münster bestellt worden.
Berlin, den 10. Januar 1904.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
B  u  d  d  e.


8. Juli 1904, Stück 28, Seite 212
397. Nachdem der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten die Königliche Eisenbahndirektion zu Münster i/W. mit Bearbeitung eines ausführlichen Entwurfes für die Umgehungsbahn östlich und nördlich von Emden, welche die Gemeinden Emden und Wolthusen berührt, beauftragt hat wird gemäß § 5 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 über die Enteignung von Grundeigentum und § 150 des Gesetzes vom 1. August 1883 über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden dem Königlich preußischen Eisenbahnfiskus die Erlaubnis erteilt, diejenigen Handlungen, welche zur Vorbereitung obigen Entwurfes erforderlich sind, in den Gemeinden Emden und Wolthusen vorzunehmen.
Aurich, den 1. Juili 1904.

Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende.


26. August 1904, Stück 35, Seite 267
517. Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juni 1893 (Gesetz-Sammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der auf Preußischem Gebiete gelegenen Strecken der Großherzoglich Oldenburgischen Eisenbahn Ihrhove-Neuschanz und Oldenburg-Leer im Jahre 1903 ein kommunalabgabenpflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.
Münster, den 17 August 1904.

Der Königliche Eisenbahnkommissar.


21. Oktober 1904, Stück 43, Seite 304
601. Aurich, den 14. Oktober 1904.
Nachdem der Plan über die Enteignung der zur Anlage eines für den Betrieb mit Maschinen geeigneten Privatanschlußgleises vom Bahnhof Stickhausen nach der Jümme erforderlichen Gründstücke aus den Gemarkungen Stickhausen und Velde, Kreis Leer, endgültig festgestellt worden ist, hat die Gemeinde Stickhausen bei dem Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten unter Einreichung der im § 24 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 vorgesehenen Urkunden die Feststellung der Entschädigung für die nachbezeichneten zu enteignenden Grundstücksflächen beantragt und zwar:

[hier folgen 10 Unterpunkte mit den zu enteignenden Flächen und deren Eigentümern]

Zur Verhandlung mit den Beteiligten in Gemäßheit des § 25 des vorbezeichneten Gesetzes ist der Unterzeichnete seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten zum Kommissar ernannt. Zum Zweck dieser Verhandlung, sowie insbesondere zur Vernehmung der Sachverständigen und zur Äußerung der Beteiligten über deren Gutachten wird hiermit Termin vor dem Unterzeichneten auf

Donnerstag, den 27. Oktober 1904,
mittags 1 Uhr
in der Gastwirtschaft von
Remmers in Stickhausen

anberaumt.
Zu diesem Termin werden alle Beteiligten zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung vorgeladen, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne deren Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird. In dem Termin ist jeder an den zu enteignenden Flächen Berechtigte befugt, zu erscheinen und sein Interesse an der Feststellung der Entschädigungen, sowie bezüglich der Auszahlung oder Hinterlegung derselben wahrzunehmen.

Der Enteignungskommissar.
S  o  m  m  e  r.
Regierungs-Rat.


21. Oktober 1904, Stück 43, Seite 304

602. Winterfahrplan
der
elektrischen Kleinbahn Emden-Außenhafen
Abfahrt der Wagen

 

vom alten Markt vom Außenhafen
5.40 † *) siehe Anmerkung 6.00 † *) s. Anmerkung
6.40 † 2.00 7.00 2.20
7.00 † 2.20 7.20 † 2.40
7.20 † 2.40 7.40 † 3.00
7.40 3.00 8.00 3.20
8.00 3.20 8.20 3.40
8.20 3.40 8.40 4.00
8.40 4.00 9.00 4.20
9.00 4.20 9.20 4.40
9.20 4.40 9.40 5.00
9.40 5.00 10.00 5.20
10.00 5.20 10.20 5.40
10.20 5.40 10.40 6.00 †
10.40 6.00 † 11.00 6.20 †
11.00 6.20 11.20 6.40
11.20 6.40 † 11.40 † 7.00 †
11.40 † 7.00 † 12.00 † 7.20 †
12.00 † 7.20 † 12.20 † 7.40
12.20 † 8.00 12.40 † 8.20 †
12.40 † 8.40 1.00 9.00 †
1.00 † 9.20 1.20 9.40
1.20 10.00 1.40 10.20
1.40 2.00

*) Der Wagen fährt nur, wenn im Außenhafen Dampfer zum Löschen oder Laden liegen.
†) Arbeiterzüge an Wochentagen.
Emden, den 1. Dezember 1904.

Die Betriebsleitung der elektrischen Kleinbahn
Emden-Außenhafen.

Vorstehender vom 1. Dezember d. J. ab gültiger Winterfahrplan wird hiermit gemäß § 23 der Genehmigungsurkunde der elektrischen Kleinbahn Emden-Außenhafen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Aurich den 12. Oktober 1904.

Der Regierungs-Präsident.


28. Oktober 1904, Stück 44, Seite 316
617. Aurich, den 21. Oktober 1904
In der Angelegenheit betreffend die Enteignung der zur Anlage eines für den Betrieb mit Maschinen geeigneten Privatanschlußgleises vom Bahnhof Stickhausen nach der Jümme erforderlichen Grundstücksflächen aus der Gemarkung Stickhausen und Velde wird hiermit der auf Donnerstag, den 27. Oktober d. J,., mittags 1 Uhr anberaumte Termin auf Montag, den 31. Oktober d. J., mittags 1 Uhr in der Gastwirtschaft von Remmers zu Stickhausen verlegt.

Der Enteigungskommissar.
S  o  m  m  e  r, Regierungsrat.


© Thomas Feldmann, Emden (Ostfriesland)
erstellt 13.05.2001 – letzte Änderung 26.06.2018